Auch wenn ein Dalmatinerwelpe nach den Vorschriften
des Vereins und des Verbands gezüchtet wurde, heißt das
jedoch nicht, dass er zur Zucht verwendet werden kann.
Er muss erst einige Hürden überwinden, um
dieses Ziel zu erreichen:
Erste Voraussetzung: beide Elterntiere haben vom VDH/FCI
anerkannte Ahnentafeln und haben die geforderte Zuchtzulassungsprüfung
bestanden.
1. Hürde Die Geburt
Wenn die Welpen ohne körperliche Gebrechen wie
Wolfsrachen, Knickrute etc. geboren wurden haben sie schon fast die
erste Stufe geschafft. Sie müssen nun nur noch weiss geboren worden
sein.
Vorhandene Tupfen bedeuten Platten und bedeuten: ZUCHTVERBOT!
Bereits erkennbare Pigmentabweichungen wie lemon oder orange: ZUCHTVERBOT!
2. Hürde Augen
Mit ca. 2 Wochen öffnen die Welpen ihre Augen.
Mit ca. 4 bis 6 Wochen kann man sicher erkennen, ob die Augenfarbe tatsächlich,
wie gefordert braun ist oder etwa blau. Wenn blaue Augen auch beim Husky
gern gesehen sind , beim Dalmatiner bedeuten blaue Augen, man ahnt es
schon, ZUCHTVERBOT!
3. Hürde Ohren
Immer häufiger werden um die Wurfabnahme mit ca.
8 Wochen herum die Würfe komplett audiometrisch untersucht. Dabei
wird untersucht, ob die Welpen ,kurz dargestellt, mit beiden Ohren auf
Schallwellen reagieren. Tun sie dies nur mit einem Ohr: ZUCHTVERBOT!
Hierbei ist anzumerken, dass Hunde mit diesem Problem nicht darunter
leiden und genau so leben, wie Hunde mit beidseitiger Ableitung.
Da der Dalmatiner jedoch dazu neigt, in seltenen Fällen taube Welpen zu bringen, dürfen
zur Zucht nur Hunde verwendet werden, die beidseitig hörend gelten.
4. Hürde Wurfabnahme
Zur Wurfabnahme werden die Welpen vom Landesgruppenzuchtwart
genauestens begutachtet und anschließend unverwechselbar tätowiert.
Hierbei kann (zum Glück äußerst selten) Dreifarbigkeit
festgestellt werden. Das heißt, dass ein an sich schwarz getupfter
Hund braune Flecken, hauptsächlich an den Beinen , aufweist.
Tricolor bedeutet: ZUCHTVERBOT!
5. Hürde Zähne
Im Alter von ca. 6 Monaten wechseln die jungen Hunde
vom Milchgebiss zum bleibenden Gebiss. Um später einmal ein Zuchthund
werden zu können, müssen so ziemlich alle Zähne ausgebildet
sein. Lediglich 1 P1 (kleiner spitzer Zahn nach dem großen Reißzahn)
oder 1 P2
(Zahn nach dem kleinen spitzen Zahn) darf fehlen.
Daraus ist zu folgern: fehlen
mehr als ein P1 oder P2 oder sogar ein P3 oder P4 (große Backenzähne),
bedeutet dies: ZUCHTVERBOT!
6 . Hürde Hüftgelenksdysplasie (HD)
Ist der Hund dann ungefähr ein Jahr alt, wäre
die Hüfte zu röntgen. Hierbei wird untersucht, ob Abweichungen
in der Einbettung der Hüftgelenke im Becken auftreten. Diese Abweichungen
können bei einem entsprechenden Grad sehr schmerzhaft für
den Hund sein und ihn auch in seiner Bewegung beeinträchtigen.
Diese Röntgenbilder werden von einer zentralen Stelle begutachtet
und in Grade eingeteilt:
HD- 0 - keine Hüftgelenksdysplasie
HD - V- minimale, unbedenkliche Abweichungen, Verdacht auf HD,
HD - L - leichte Abweichungen, leichte HD
HD - M - mittlere HD
HD - S - schwere HD
Mittlere und schwere HD bedeutet: ZUCHTVERBOT!
7. Hürde Zuchtzulassungsprüfung
Ab einem Alter von 9 Monaten kann der Dalmatiner in
der Jugendklasse ausgestellt werden.
2 Ausstellungen müssen nachgewiesen werden, wovon eine in der Jugendklasse
(9 bis 18 Monate) sein kann. Eine muss jedoch mindestens in der offenen Klasse
(ab 15 Monate) nachgewiesen werden.
Wenn nun alle vorhergehenden Forderungen und Anforderungen erfüllt wurden
bzw. erfolgreich bestanden wurden, kann nun der Dalmatiner an einer Zuchtzulassungsprüfung
(ZZP) teilnehmen. Hierbei wird überprüft, ob der Dalmatiner dem Standard
entspricht; er wird genau von einer Körkommission begutachtet, überprüft
und vermessen. Auch wird sein Wesen anhand von einigen Tests überprüft
und bewertet.
Entspricht der Hund hierbei allen Anforderungen, dann ist die ZZP bestanden.
Ist der Hund jedoch zu groß: ZUCHTVERBOT,
ist er überängstlich oder gar aggressiv , man weiss schon , was nun
kommt, ZUCHTVERBOT.
Sind jedoch nur geringfügige Abweichungen vom Idealfall zu verzeichnen,
wird der Dalmatiner bedingt zuchttauglich eingestuft.
Nach Überwindung dieser Hürden, herzlichen Glückwunsch ,ist
der Dalmatiner ein im DDC und VDH anerkannter Zuchthund.
Jetzt könnte der Anschein erweckt worden sein, dass kaum ein Hund bis
zur ZZP vorankommt- dem ist aber nicht so! Die überwiegende Mehrzahl der
im DDC eingetragenen Welpen erfüllt die gestellten Anforderungen. Es wird
jedoch nur ein geringer Anteil davon bis zu einer ZZP gebracht.
Und- es ist dabei kein Geheimnis - die meisten Deckrüden werden nicht
eingesetzt und auch viele Zuchthündinnen werden nicht belegt.
Diese Hunde sind und bleiben liebenswerte Familienhunde , was den Hauptsinn
aller von uns gezüchteter Dalmatiner ausmachen sollte.
Viele Dalmatiner, ob nun zuchttauglich oder nicht, bereiten ihren Menschen
viel Freude - ein ganzes Hundeleben lang- als Freizeit- und Sportkumpel auf
vielfältige Weise- eben als echtes Familienmitglied. |